Impfungen gegen Corona für Kinder und Jugendliche
Immer mehr Eltern sehen sich mit der Frage konfrontiert: Soll ich mein Kind gegen Corona impfen lassen.
Ich schließe mich uneingeschränkt der Pressemitteilung der Berufsverbände DGKJ, DGPI und BVKJ an:
SARS-CoV-2-Impfung bei 5- bis 11-jährigen Kindern
25.11.2021
Gemeinsame Presseinformation von DGKJ, DGPI und BVKJ zur heutigen EMA-Entscheidung
Im August 2021 hat die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut eine allgemeine SARS-CoV-2-Impfempfehlung für die Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen ausgesprochen. Die Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) hat heute die bedingte Marktzulassung für die 5- bis 11-Jährigen mit Spezifizierung der altersentsprechend angepassten Dosierung des Impfstoffes empfohlen, mit der Zulassung durch die EU-Kommission rechnen wir nächste Woche. Die Auslieferung des Impfstoffes in kindgerechter Dosis und geeigneter Konfektionierung in Europa wird ab dem 20.12.2021 erwartet. Wir begrüßen sehr, dass damit das Recht auf einen zugelassenen Impfstoff auch für diese Altersgruppe der Kinder umgesetzt werden kann.
Die primäre Krankheitslast dieser jungen Altersgruppe durch schwere Erkrankungen ist unverändert sehr gering. Die Übertragungsrate des Virus aus dieser Altersgruppe heraus ist geringer als bei Erwachsenen. Das gilt insbesondere für Kinder ohne Krankheitssymptome. Die Annahme, dass die Impfung bei jungen Kindern einen anhaltenden Einfluss auf die Übertragungsrate des Virus nehmen wird, ist unbestätigt. Insoweit ist die Nutzen-Risiko-Abwägung bei der Impfindikation bei jungen Kindern besonders sorgfältig zu überprüfen und nicht so offensichtlich wie bei der Impfung von Erwachsenen. Die Forderung nach Impfungen der jungen Kinder zur Verhinderung eines allgemeinen Lockdowns ist nicht verhältnismäßig. Der Eigennutz für das Kind muss im Vordergrund stehen.
Die STIKO wird zeitnah zum Zeitpunkt der Auslieferung nach Auswertung der dann zur Verfügung stehenden Daten eine Empfehlung aussprechen. Wir gehen davon aus, dass wie bei den 12- bis 17-Jährigen zunächst eine Indikationsempfehlung für junge Kinder mit chronischen Erkrankungen oder besonderen Risiken ausgesprochen wird und die Impfung nicht sofort allgemein empfohlen wird. Dies bedeutet aber keinesfalls, dass sie nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch und Risikoakzeptanz des Kindes bzw. der Sorgeberechtigten nicht möglich ist.
Dennoch: die Impfung aller Erwachsener ist der Weg aus der Pandemie - auch aus Sicht der Kinder und Jugendlichen.
Die STIKO ist das wissenschaftliche Gremium in Deutschland, das eine sorgfältige Prüfung der Argumente für oder gegen eine Impfung nicht nur aus Sicht der primären Krankheitslast versus möglicher Impfkomplikationen (z. B. Herzmuskelentzündung) vornimmt, sondern auch Gesichtspunkte der sozialen Teilhabe an unserer Gesellschaft berücksichtigt und ein hohes Vertrauen in der Bevölkerung genießt. Keinesfalls sollte politischer oder öffentlicher Druck auf die STIKO ausgeübt und dieses Vertrauen in Frage gestellt werden. Daten zur Impfung müssen generiert, dann gesichtet und mit großer Sorgfalt ausgewertet werden. Das braucht Zeit und diese Zeit sollte der STIKO gegeben werden.
Pressekontakt
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)
Dr. Sybille Lunau
Chausseestr. 128/129 | 10115 Berlin
Tel. +49 30 3087779-14
presse(at)dgkj.de
Unsere Praxis und Corona
Nachdem wir mit der Schließung der Kita`s und Schulen am 17. März 2020 wegen des extrem geringen Bedarfs an akuten Terminen und der vorübergehenden Streichung aller präventiven Termine bis zum Ende der Osterferien nur noch eine Notfallsprechstunde angebieten konnten, freuten wir uns, unser Angebot nach den Osterferien 2020 wieder erweitern zu können.
Ab dem 4. Mai 2020 weiteten wir unsere Sprechzeiten wieder deutlich ausgeweitet. Diese entsprachen den Sprechzeiten wie in den Sommerferien. Auch Vorsorgen und Impfungen wurden wieder wie üblich durchgeführt.
Seit dem 7. Mai 2020 hat der Berliner Senat in der Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung (§2 Einhaltung von Hygieneregeln) die Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung auch in Arztpraxen mit aufgenommen. Ausgenommen hiervon sind Kinder unter 6 Jahren und medizinische Behandlungen, die diesem entgegenstehen.
Im September 2020 und auch derzeit mit Omikron stiegen die Zahlen der Corona-Neu-Infektionen erneut rapide an. Daher ist es um so wichtiger, dass unsere praxisinternen Hygiene-Regeln bis auf weiteres eingehalten werden.
Da quasi der größte Teil unserer Patienten von o.g. Regeln befreit ist, müssen wir auch ob der begrenzten Räumlichkeiten, insbesondere des Wartebereiches auf die Beachtung weiterer Regelungen bestehen:
1. Betreten sie die Praxis nicht ohne Termin (Akutpatienten ohne Termin werden
mit einem konkreten Terminangebot abgewiesen),
2. Erwachsene und Kinder über 6 Jahren haben in der Praxis einen Mund-
Nasen-Schutz zu tragen,
3. pro Patient nur eine Begleitperson,
4. KEINE!!! Mitnahme gesunder Begleitkinder.
Mit der Beachtung dieser Regelungen erleichtern Sie unsere Arbeit und minnimieren für sich und ihre Kinder, als auch für alle anderen Patienten und Eltern das Infektionsrisiko!
Wichtiger Hinweis:
Wir führen keine!!! Coronaimpfungen durch und führen daher auch keine entsprechenden Wartelisten! Bitte sehen Sie von diesbezüglichen Anrufen in der Praxis ab!
Sehnsucht nach Sonne
Nach dem langen Winter ist die Sehnsucht nach Sonne besonders groß. Viele haben bereits konkrete Urlauspläne für den Sommer oder haben sogar schon eine Reise gebucht. Der gemeinsame Urlaub hat für eine Familie mit Kindern einen besonderen Wert: Neben der Erholung für die Eltern ist für Kinder die ge-meinsame Zeit in der Familie ohne die Zwänge des „Alltags“ besonders wichtig.
Allerdings sollte bei der Urlaubsplanung beachtet werden, dass für Kinder Urlaub auch Streß bedeuten kann: ungewohte klimatische Bedingungen, Zeitverschiebung, ungewohnte Ernährung und vieles mehr. Ferner sollte bedacht werden, dass in vielen Urlaubsregionen - auch in Deutschland - ein erhöhtes Risiko von Infektionserkrankungen besteht, gegen die man sich schon vor der Reise schützen sollte.
Lassen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt über mögliche gesundheitliche Risiken in Ihrer Urlaubsregion und über allgemeine Verhaltensregeln und Infektionsschutz beraten. In unserer Praxis können sich Eltern auch aus kinderärztlicher Sicht umfangreich beraten lassen. Auch eventuelle Reiseimpfungen können hier durchgeführt werden.
Wichtiger Hinweis
Liebe Eltern!
Aus gegebenem Anlass muss ich auf folgendes hinweisen:
Jegliche Inanspruchnahme des Arztes oder der Arztpraxis - auch telefonische Auskünfte - sind Krankenkassenleistungen!
Die Krankenkassen sehen hierfür sogar spezielle Leistungs- bzw. Abrechnungsziffern vor.
Formal sind Sie verpflichtet, bei Inanspruchnahme kassenärztlicher Leistungen den Versicherungsnachweis zu erbringen.
Bisher haben wir uns zum Quartalsende bemüht, unbürokratisch und für Sie quasi unbemerkt, per Fax über Ihre Krankenkasse einen Versicherungsnachweis einzuholen.
Leider sind die gesetzlichen Krankenkassen zunehmend unkooperativ und verweigern uns auf telefonische Anfrage mit Hinweis auf den Datenschutz den Versicherungsnachweis.
Daher weise ich hiermit darauf hin, dass nach jeder Inanspruchnahme kassenärztlicher Leistungen binnen 14 Tagen die Versicherungskarte vorzulegen ist. Sollte dies nicht erfolgen, werden wir im Einzelfall weitere telefonische Auskünfte verweigern, bis der entsprechende Versicherungsnachweis vorliegt.
Ich bedauere dieses Vorgehen, leider sehe ich mich durch das Verhalten einiger gesetzlicher Krankenkassen hierzu gezwungen.